Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen von grid cad & computer gmbh, die für Dritte (nachfolgend: Kunde) erstellt bzw. mit Dritten abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen jeglicher Art, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird widersprochen, es sei denn, sie werden schriftlich bestätigt.
  2. Die Mitarbeiter von grid cad & computer gmbh sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusagen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

§ 2 Lieferfristen

  1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich ein Fixtermin vereinbart wurde.
  2. Das Risiko der Nichtlieferung oder der verspäteten Lieferung für von grid cad & computer gmbh zugekaufte Hardware oder Software trägt grid cad & computer gmbh nur dann, wenn die Bestellung beim Lieferanten nicht rechtzeitig erfolgt ist oder grid cad & computer gmbh sonst hierfür verantwortlich gemacht werden kann. grid cad & computer gmbh wird den Kunden in diesen Fällen sofort informieren und im Falle der Nichtlieferung auch sofort dessen Gegenleistungen erstatten.
  3. Liegt ein Lieferverzug vor, der von grid cad & computer gmbh zu vertreten ist, so scheidet eine Schadensersatzpflicht von grid cad & computer gmbh in Fällen leichter Fahrlässigkeit aus, es sei denn, es wurden Kardinalpflichten verletzt.

§ 3 Liefermodalitäten

  1. Soweit Vertragsgegenstände dem Kunden zu liefern sind, trägt der Kunden die hierfür anfallenden Kosten und ebenso die Gefahr.

§ 4 Gewährleistung und Haftung

  1. grid cad & computer gmbh behält sich in Gewährleistungsfällen zunächst ein Recht auf Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache) vor. Soweit der Mangel nicht Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs ist, steht grid cad & computer gmbh beim Anspruch auf Nacherfüllung hinsichtlich der Art der Nacherfüllung ein Wahlrecht zu. Der Kunde hat grid cad & computer gmbh für die Nacherfüllung eine angemessene Frist von mindestens einer Woche zu setzen. Die Anzahl der vom Kunden hinzunehmenden Nachbesserungsversuche bestimmt sich nach der Art und Schwere des Mangels unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen. Sollte die Beseitigung des Mangels wiederholt fehlschlagen und ist dem Kunden ein weiteres Zuwarten unzumutbar, kann der Kunde einen Anspruch auf Rückgängigmachung (Rücktritt) des Vertrags oder Herabsetzung des Preises (Minderung) geltend machen.
  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Verträgen mit Verbrauchern zwei Jahre, ansonsten ein Jahr ab Übergabe der Sache.
  3. Im Bereich der Software-Pflegeleistungen gilt eine Leistung auch als nicht fehlerhaft, bei der grid cad & computer gmbh zur Erfüllung der ihm nach dem Vertrag obliegenden Verpflichtungen anstelle der Fehlerbehebung eine zumutbare Ausweichlösung (Umgehung) anbietet. Dazu ist grid cad & computer gmbh auch berechtigt, die zu pflegende Software zu ändern, sofern sich die Leistungsmerkmale der Software für den Kunden nicht wesentlich ändern.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, Betriebs- und Wartungsanweisungen einzuhalten, keine Änderungen des Kaufgegenstandes vorzunehmen, keine Teile auszuwechseln, und keine Verbrauchsmaterialien zu verwenden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Er ist insbesondere auch nicht berechtigt, Softwarefehler selbstständig zu beseitigen. Bei Zuwiderhandlung entfällt jede Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände diesen Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Gleiches gilt für Mängel, die aufgrund der Verwendung nicht systementsprechender oder virenverseuchter Software entstehen. Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist die Gewährleistung auch dann ausgeschlossen, wenn er die Leistung nach Erbringung nicht unverzüglich testet und dabei erkannte Fehler meldet. Jeder andere Kunde hat erkannte Mängel ebenso unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen, schriftlich anzuzeigen.
  5. Soweit der Kunde als Unternehmer Gewährleistungsansprüche gegen grid cad & computer gmbh aufgrund von öffentlichen Äußerungen von grid cad & computer gmbh oder ihren Mitarbeitern, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften geltend macht, trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass die Äußerung kausal für seine Kaufentscheidung war. Für Äußerungen und Werbeaussagen Dritter, insbesondere der Firma Apple, haftet grid cad & computer gmbh gegenüber Unternehmern nicht.
  6. grid cad & computer gmbh stellt keine eigene Software her. grid cad & computer gmbh gewährleistet für die von Dritten hergestellte Software nicht, dass diese den speziellen Anforderungen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der beim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet.
  7. grid cad & computer gmbh übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Datensicherung durch den Kunden. Eine Kontrolle erfolgt ebensowenig. Soweit grid cad & computer gmbh zur Datensicherung schriftlich beauftragt wurde, haftet sie ausschließlich in Fällen grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz, soweit ihr dies nachgewiesen wird. Gleiches gilt, soweit es zu Datenverlusten infolge der Reparatureingriffe durch grid cad & computer gmbh kommt.
  8. Schadensersatzansprüche gegen grid cad & computer gmbh oder ihre Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässig verursachte Schäden sind ausgeschlossen, außer es liegt eine Verletzung einer vertraglichen Kardinalpflicht vor. In diesen Fällen ist die Haftung auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden begrenzt. Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist der Schadensersatzanspruch gegen grid cad & computer gmbh in Fällen der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes auf die Schäden begrenzt, die typischerweise bei Geschäften dieser Art entstehen. Dieser Absatz gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen aus Eigenschaftszusicherungen, es sei denn, es betrifft die Haftung für einen Mangelfolgeschaden und die Ersatzpflicht beruht auf positiver Vertragsverletzung. In diesem Fall ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ebenso gilt dieser Absatz nicht bei Schäden aus der pflichtwidrigen Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und im Falle des Verzugs von grid cad & computer gmbh.
  9. grid cad & computer gmbh hat die teilweise oder vollständige Nichterfüllung der eigenen Leistungspflichten, die auf Gewalteinwirkung Dritter, höhere Gewalt oder auf den unsachgemäße Handhabung von Hard- und Software durch Auftraggeber (Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung und funktionswidriger Gebrauch) zurückzuführen ist, nicht zu vertreten. Die Leistungserbringung wird von grid cad & computer gmbh in diesen Fällen nicht geschuldet.
  10. Im Falle von vertragswidrigem Verhalten des Käufers (insbesondere Zahlungsverzug) steht grid cad & computer gmbh neben seinem Rücktrittsrecht auch ein Schadensersatzanspruch zu.
  11. grid cad & computer gmbh behält sich das Eigentum an den geleisteten Gegenständen bis zur Erfüllung aller Forderungen vor, die grid cad & computer gmbh gegen den Kunden, aus jedem derzeitigen Rechtsgrund, zustehen (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nur mit schriftlicher Einwilligung von grid cad & computer gmbh verfügen. Bei Zugriff Dritter auf die Ware ist grid cad & computer gmbh unverzüglich zu informieren. Der Dritte ist auf die Eigentumsverhältnisse aufmerksam zu machen.
  12. Zahlungen haben sofort und ohne Abzüge zu erfolgen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt.

§ 5 Abschließende Regelungen

  1. Wenn Datenaustausch via Datenträger, Telefonleitung jeglicher Art etc. mit grid cad & computer gmbh stattfindet, hat der Kunden dafür Sorge zu tragen, dass die Datenträger oder Daten virenfrei sind. Wird eine Infektion durch Daten des Kunden festgestellt, ist der Kunde grid cad & computer gmbh zu Schadensersatz verpflichtet. grid cad & computer gmbh kann in diesen Fällen den Datenaustausch mit dem Kunden ohne Vorankündigung einstellen.
  2. Der Kunde ist mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung seiner Personen- und Geschäftsdaten durch grid cad & computer gmbh einverstanden.
  3. Erfüllungsort ist der Sitz von grid cad & computer gmbh.
  4. Der Gerichtsstand ist München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit eine der vorstehenden Klauseln unwirksam ist, wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dieser Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommende Regelung.